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GRUNDGEBÜHR f. Wohnbauten:
Grundgebühr f. Wohnhäuser bis 3 Wohnungen:€ 124,80/Jahr exkl. USt.
Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:je Wohnung € 41,60 exkl. USt.
GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, Kleingärten, öffentliche Bauten:
Die Grundgebühr beträgt bei eingebauten Wasserzähler mit einemDurchlaufvermögen von3 m³ ................................€ 124,80 exkl. USt.7 m³ ................................€ 187,30 exkl. USt.20 und mehr m³ ..............€ 249,70 exkl. USt.
BEZUGSGEBÜHR:
bis 100 m³ des jährlichen Wasserverbr. ............€ 1,85/m³ exkl. USt.ab dem 101 m³ des jährlichen Wasserverbr. .....€ 2,07/m³ exkl. USt.
BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke
€ 62,40 / Jahr exkl. USt.