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GRUNDGEBÜHR f. Wohnhausbauten:
Grundgebühr f. Kleinhausbauten bis zu 3 Wohnungen:€ 131,10/Jahr exkl. USt.
Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:je Wohnung € 43,70 exkl. USt.
GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, Kleingärten, öffentliche Bauten:
Die Grundgebühr beträgt bei eingebauten Wasserzähler mit einemDurchlaufvermögen von3 m³ ................................€ 131,10 exkl. USt.7 m³ ................................€ 196,70 exkl. USt.20 und mehr m³ ..............€ 262,20 exkl. USt.
BEZUGSGEBÜHR:
bis 100 m³ des jährlichen Wasserverbrauches ............€ 1,94/m³ exkl. USt.ab dem 101 m³ des jährlichen Wasserverbrauches .....€ 2,17/m³ exkl. USt.
BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke
€ 65,50 / Jahr exkl. USt.
Kundmachung Wassergebührenordnung 12.12.2024 (88 KB) - .PDF