Wasserbezugsgebühr

GRUNDGEBÜHR f. Wohnbauten:

Grundgebühr f. Wohnhäuser bis 3 Wohnungen:
€ 124,80/Jahr exkl. USt.

Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:
je Wohnung € 41,60 exkl. USt.

 


GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, Kleingärten, öffentliche Bauten:

Die Grundgebühr beträgt bei eingebauten Wasserzähler mit einem
Durchlaufvermögen von
3 m³ ................................€ 124,80 exkl. USt.
7 m³ ................................€ 187,30 exkl. USt.
20 und mehr m³ ..............€ 249,70 exkl. USt.

 

BEZUGSGEBÜHR:

bis 100 m³ des jährlichen Wasserverbr. ............€ 1,85/m³ exkl. USt.
ab dem 101 m³ des jährlichen Wasserverbr. .....€ 2,07/m³ exkl. USt.

 

BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke

€ 62,40 / Jahr exkl. USt.