Wasserbezugsgebühr

GRUNDGEBÜHR f. Wohnhausbauten:

Grundgebühr f. Kleinhausbauten bis zu 3 Wohnungen:
€ 142,80/Jahr exkl. USt.

Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:
je Wohnung € 47,60 exkl. USt.

 


GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, Kleingärten, öffentliche Bauten:

Die Grundgebühr beträgt bei eingebauten Wasserzähler mit einem
Durchlaufvermögen von
3 m³ ................................€ 142,80 exkl. USt.
7 m³ ................................€ 214,40 exkl. USt.
20 und mehr m³ ..............€ 285,80 exkl. USt.

 

BEZUGSGEBÜHR:

bis 100 m³ des jährlichen Wasserverbrauches ............€ 2,12/m³ exkl. USt.
ab dem 101 m³ des jährlichen Wasserverbrauches .....€ 2,37/m³ exkl. USt.

 

BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke

€ 71,40 / Jahr exkl. USt.


Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Wassergebührenordnung 2005 vom 30.06.2005 i.d.g.F.


Hebesatzverordnung 2026 (182 KB) - .PDF