Wasserbezugsgebühr

GRUNDGEBÜHR f. Wohnhausbauten:

Grundgebühr f. Kleinhausbauten bis zu 3 Wohnungen:
€ 131,10/Jahr exkl. USt.

Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:
je Wohnung € 43,70 exkl. USt.

 


GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, Kleingärten, öffentliche Bauten:

Die Grundgebühr beträgt bei eingebauten Wasserzähler mit einem
Durchlaufvermögen von
3 m³ ................................€ 131,10 exkl. USt.
7 m³ ................................€ 196,70 exkl. USt.
20 und mehr m³ ..............€ 262,20 exkl. USt.

 

BEZUGSGEBÜHR:

bis 100 m³ des jährlichen Wasserverbrauches ............€ 1,94/m³ exkl. USt.
ab dem 101 m³ des jährlichen Wasserverbrauches .....€ 2,17/m³ exkl. USt.

 

BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke

€ 65,50 / Jahr exkl. USt.


Kundmachung Wassergebührenordnung 12.12.2024 (88 KB) - .PDF