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GRUNDGEBÜHR f. Wohnhausbauten:
Grundgebühr f. Kleinhausbauten bis zu 3 Wohnungen:€ 142,80/Jahr exkl. USt.
Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:je Wohnung € 47,60 exkl. USt.
GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, Kleingärten, öffentliche Bauten:
Die Grundgebühr beträgt bei eingebauten Wasserzähler mit einemDurchlaufvermögen von3 m³ ................................€ 142,80 exkl. USt.7 m³ ................................€ 214,40 exkl. USt.20 und mehr m³ ..............€ 285,80 exkl. USt.
BEZUGSGEBÜHR:
bis 100 m³ des jährlichen Wasserverbrauches ............€ 2,12/m³ exkl. USt.ab dem 101 m³ des jährlichen Wasserverbrauches .....€ 2,37/m³ exkl. USt.
BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke
€ 71,40 / Jahr exkl. USt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Wassergebührenordnung 2005 vom 30.06.2005 i.d.g.F.
Hebesatzverordnung 2026 (182 KB) - .PDF