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GRUNDGEBÜHR f. Wohnhausbauten:
Grundgebühr f. Kleinhausbauten bis zu 3 Wohnungen:€ 201,60/Jahr exkl. USt.
Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:je Wohnung € 67,20 exkl. USt.
GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten etc.:
€ 201,60 exkl. USt.
GRUNDGEBÜHR f. Kleingartenanlagen:
sowie einem Zuschlag pro Kleingarten:
€ 67,20 exkl. USt.
PERSONENGEBÜHR:
Die Personengebühr beträgt für jede auf der angeschlossenen Liegenschaft bzw. Objekt polizeilich gemeldeten Personjährlich € 96,90 exkl. USt.
Als Stichtag ist jeweils der 15.1., 15.4., 15.7., u. der 15.10. eines jeden Jahres heranzuziehen.
Besucher von Universitäten und höheren Schulen mit Hauptwohnsitz in Luftenberg , die am Studienort/Schulort eine Unterkunft haben, sind für die Studienzeit von der Personengebühr ausgenommen. Eine gültige Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung muss zu Beginn des jeweiligen Studiensemesters/Schuljahres vorgelegt werden.
Für Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Privatzimmervermieter, öffentliche Bauten, Vereinsgebäude ist neben der Grundgebühr die Personengebühr laut Einwohnergleichwerten zu entrichten.
BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke
€ 100,70 / Jahr exkl. USt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Kanalgebührenordnung 2005 vom 30.06.2005 i.d.g.F.
Hebesatzverordnung 2026 (182 KB) - .PDF