Kanalbenützungsgebühr

GRUNDGEBÜHR f. Wohnhausbauten:

Grundgebühr f. Kleinhausbauten bis zu 3 Wohnungen:
€ 201,60/Jahr exkl. USt.

Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:
je Wohnung € 67,20 exkl. USt.


GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten etc.:

€ 201,60 exkl. USt.

GRUNDGEBÜHR f. Kleingartenanlagen:

€ 201,60 exkl. USt.

sowie einem Zuschlag pro Kleingarten:

€ 67,20 exkl. USt.


PERSONENGEBÜHR:

Die Personengebühr beträgt für jede auf der angeschlossenen Liegenschaft bzw. Objekt polizeilich gemeldeten Person
jährlich € 96,90 exkl. USt. 

Als Stichtag ist jeweils der 15.1., 15.4., 15.7., u. der 15.10. eines jeden Jahres heranzuziehen.

Besucher von Universitäten und höheren Schulen mit Hauptwohnsitz in Luftenberg , die am Studienort/Schulort eine Unterkunft haben, sind für die Studienzeit von der Personengebühr ausgenommen. Eine gültige Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung muss zu Beginn des jeweiligen Studiensemesters/Schuljahres vorgelegt werden.

Für Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Privatzimmervermieter, öffentliche Bauten, Vereinsgebäude ist neben der Grundgebühr die Personengebühr laut Einwohnergleichwerten zu entrichten.


BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke

€ 100,70 / Jahr exkl. USt.


Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Kanalgebührenordnung 2005 vom 30.06.2005 i.d.g.F.

Hebesatzverordnung 2026 (182 KB) - .PDF