Kanalbenützungsgebühr

GRUNDGEBÜHR f. Wohnhausbauten:

Grundgebühr f. Kleinhausbauten bis zu 3 Wohnungen:
€ 194,70/Jahr exkl. USt.

Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:
je Wohnung € 64,90 exkl. USt.


GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten etc.:

€ 194,70 exkl. USt.

GRUNDGEBÜHR f. Kleingartenanlagen:

€ 194,70 exkl. USt. sowie einem Zuschlag pro Kleingarten .....€ 64,90 exkl. USt.


PERSONENGEBÜHR:

Die Personengebühr beträgt für jede auf der angeschlossenen Liegenschaft bzw. Objekt polizeilich gemeldeten Person
jährlich € 96,90 exkl. USt. 

Als Stichtag ist jeweils der 15.1., 15.4., 15.7., u. der 15.10. eines jeden Jahres heranzuziehen.

Besucher von Universitäten und höheren Schulen mit Hauptwohnsitz in Luftenberg , die am Studienort/Schulort eine Unterkunft haben, sind für die Studienzeit von der Personengebühr ausgenommen. Eine gültige Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung muss zu Beginn des jeweiligen Studiensemesters/Schuljahres vorgelegt werden.

Für Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Privatzimmervermieter, öffentliche Bauten, Vereinsgebäude ist neben der Grundgebühr die Personengebühr laut Einwohnergleichwerten zu entrichten.


BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke

€ 97,30 / Jahr exkl. USt.

Kundmachung Kanalgebührenordnung 12.12.2024 (93 KB) - .PDF