Kanalbenützungsgebühr

GRUNDGEBÜHR f. Wohnbauten:

Grundgebühr f. Wohnhäuser bis 3 Wohnungen:
€ 174,90/Jahr

Zuschlag für Wohnhausbauten mit mehr als 3 Wohnungen:
je Wohnung € 58,30



GRUNDGEBÜHR f. Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten etc.:

€ 174,90

GRUNDGEBÜHR f. Kleingartenanlagen:

€ 174,90 sowie einem Zuschlag pro Kleing. .....€ 58,30



 

PERSONENGEBÜHR:

Die Personengebühr beträgt für jede auf der angeschlossenen
Liegenschaft bzw. Objekt polizeilich gemeldeten Person
jährlich € 87,00. Als Stichtag ist jeweils der 1.1., 1.4., 1.7., u.
der 1.10. eines jeden Jahres heranzuziehen.

Besucher von Universitäten und höheren Schulen mit Hauptwohnsitz in Luftenberg , die am Studienort/Schulort eine Unterkunft haben, sind für die Studienzeit von der Personengebühr ausgenommen. Eine Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung muss vorgelegt werden.

Für Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Privatzimmer-
vermieter, öffentliche Bauten, Vereinsgebäude ist neben der
Grundgebühr die Personengebühr laut Einwohnergleichwerten
zu entrichten.



 

BEREITSTELLUNGSGEBÜHR f. unbebaute Grundstücke

€ 87,50 / Jahr





 

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zugerechnet.