Eheschließung

Zur Ermittlung der Ehefähigkeit sind folgende Urkunden mitzubringen:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades,
  • Heiratsurkunden aller Vorehen,
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraftklausel, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr),
  • Bei Nichtzustimmung der Erziehungsberechtigten ist der Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung erforderlich (zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr)

Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei Nichtösterreichern, je nach Sachlage vorzulegen sein, wie z.B.

  • Ehefähigkeitszeugnis/Ledigenbescheinigung,
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
  • Reisepass 

Gebühren: € 67,20
bei Nichtösterreichern wesentlich darüber.

  • Heiratsurkunde: € 9,30


Trauungen - Eheschließungen

Wir freuen uns, auch Trauungen an Wochenenden anbieten zu können.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir diese Termine aufgrund begrenzter Verfügbarkeit ausschließlich am Samstagvormittag anbieten können.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam einen passenden Termin zu finden.

 

Zuständig