Der Tod ist der zuständigen Personenstandsbehörde spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen (Familienangehörige, Bestatter, Unterkunftgeber). Folgende Urkunden werden benötigt:
- Anzeige des Todes (wird vom Totenbeschauarzt ausgestellt)
- Totenbeschauschein (wird vom Totenbeschauarzt ausgestellt)
- Geburtsurkunde des/der Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
Gebühren:
- € 76,70 für Totenbeschaugebühr
- € 9,30 je Sterbeurkunde / Abschrift aus dem Sterbebuch