Anzeige eines Sterbefalles

Der Tod ist der zuständigen Personenstandsbehörde spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen (Familienangehörige, Bestatter, Unterkunftgeber). Folgende Urkunden werden benötigt:

  • Anzeige des Todes (wird vom Totenbeschauarzt ausgestellt)
  • Totenbeschauschein (wird vom Totenbeschauarzt ausgestellt)
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss

Gebühren:

  • € 76,70 für Totenbeschaugebühr
  • € 9,30 je Sterbeurkunde / Abschrift aus dem Sterbebuch

Zuständig