Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei der nach dem Ort der Geburt zuständigen Personenstandsbehörde, anzuzeigen.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Anzeige der Geburt (wird von der Hebamme oder Arzt ausgestellt),
  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen Kindes, oder die Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter),
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Die 1. Geburtsurkunde ist kostenlos,

jede weitere Urkunde kostet € 9,30.

Zuständig