Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.
Gebäude-Inventar-Liste Luftenberg
Energieausweis Kindergarten u. Krabbelstube
Energieausweis Schulen
Energieausweis Sportplatzgebäude
Energieausweis Sportcafé