Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.


Gebäude-Inventar-Liste Luftenberg

Energieausweis Kindergarten u. Krabbelstube

Energieausweis Schulen

Energieausweis Sportplatzgebäude

Energieausweis Sportcafé